VHV Biogasanlagen-Versicherung Leistungsbeschreibung und Versicherungsvoraussetzungen

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Technische Sach- und Ertragsausfall-Versicherung für Biogasanlagen der VHV Versicherung

Für welche Art von Biogasanlagen gilt diese Versicherung

  • Landwirtschaftliche Biogasanlagen zur Verarbeitung von organischen Substraten und Silagen
  • Eigenständige, vom Agrarbetrieb losgelöste Biogas-Anlagenbetreiber
  • Anlagen von 100 kW bis max. 750 kW elektrische Leistung
  • Erprobte Anlagentechnik mit Serienreife (keine Prototypen)

Welche Anlagen sind nicht versicherbar

Nicht zu versichernde Anlagen:

  • Anlagen mit zwischengeschaltetem Reaktor / Raffinerie zur Erzeugung von Methanol / Biodiesel
  • Anlagen zur Verarbeitung von anderen biogenen Festbrennstoffen, industriellen oder kommunalen biologischen Abfällen
  • Prototypen

Welche Bestandteile der Biogasanlage sind versichert?

Unter den Versicherungsschutz fallen sämtliche Anlagenteile einer gewerblich genutzten Biogasanlage, insbesondere bestehend aus:

  • Maschinelle Ausrüstung, Verfahrenstechnik
    • Pumpen- und Fördertechnik
    • Feststoffbeschickung
    • Fermenter und Silos in Stahlbauweise
    • Container in Stahl-/Stahlblech
    • Rührwerke
    • Rührwerke in Betonfermentern
    • Wiegeeinrichtungen
  • Gastechnik
    • Entschwefelungsanlagen
    • Gastrocken- und Gaskühltechnik
    • Gasspeicher
    • Verrohrung
    • Folien und Abdeckungen (nach besonderer Vereinbarung)
  • Mess-, Steuer- und Regeltechnik
  • Trafo und Übergabestation
  • Blockheizkraftwerk (BHKW)
    • Gasmotor
    • Generator
    • Wärmetechnik/Wärmetauscher

Nicht versichert sind Beton- und Mauerwerksbauten.

Aufbau Versicherungskonzept für Biogasanlagen

Das Besondere an diesem Konzept sind die zugrundeliegenden ‚Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE)‘ für die technische Ausstattung der Biogasanlage. Die Vorteile im Vergleich zu einer Maschinenversicherung (AMB-Deckung) sind:

  • All-Risk Deckung
    • Mitversicherung von
      • grobe Fahrlässigkeit
      • Diebstahl
      • Überschwemmung/Hochwasser
      • Technologiefortschritt
      • Vorsorgeversicherung (20% der VS, max. 200.000 EUR)

Die technische Anlagen werden zum Neuwert entschädigt; die maschinelle Einrichtung, das Blockheizkraftwerk analog AMB zum Zeitwert. Mitversichert gilt auch das Sturmrisiko für Gashauben ab einer Windstärke 8, sofern die Haube in der VS berücksichtigt wurde. Zusätzlich gelten Schadennebenkosten wie folgt versichert:

Bis 25.000 EUR:

  • Daten- und Datenträger
  • Umgekippter Fermenter

Bis 20.000 EUR

  • Zuwegekosten
  • Schadensuchkosten
  • Rohrleitungen
  • Verkehrssicherungsmaßnahmen

Bis 10.000 EUR

  • mobile Gasfackel

bis 5.000 EUR

  • Beschädigung am Betonfermenter
  • Beschädigung an Fundamenten

Das Feuer-Risiko mit Betriebsunterbrechung wird für die gesamte Anlage inkl. Gebäude über die „Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB)“ und „Allgemeine Feuer-Betriebs-Unterbrechungs-Versicherungsbedingungen (FBUB)“ geregelt.

  • Ertragsausfall Deckung

Wird die technische Einsatzmöglichkeit der Biogasanlage infolge eines eingetretenen Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, so ersetzt der Versicherer den dadurch entstehenden Ertragsausfall.

Für den Ertragsausfall werden wie folgt Versicherungssummen gebildet:

  • der zu erwartende Energieertrag (kWh) pro Jahr gemäß Berechnung, multipliziert mit der Anlagenleistung (kWel), multipliziert mit dem Vergütungspreis in Eurocent je kWh gemäß „Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)“ und soweit vereinbart
  • die zu erwartende veräußerbare Gasmenge in cbm pro Jahr gemäß Berechnung multipliziert mit dem Veräußerungspreis
  • die zu erwartende veräußerbare Wärmemenge in Megawatt pro Jahr gemäß Berechnung multipliziert mit dem Veräußerungspreis

Die Entschädigung errechnet sich aus dem Mittel der Einspeisemenge eines Zeitraums von 30 Tagen vor dem Schadenereignis.

Entschädigung bei umgekipptem Fermenter

Das Umkippen der Fermenterbiologie gilt als Folge eines von außen einwirkenden Ereignisses mitversichert. Dazu gehören auch nachgewiesene Bedienungsfehler, sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

Es gilt eine Jahreshöchstentschädigungssumme von 25.000 EUR für zeitunabhängige Mehrkosten vereinbart für:

  • Fremdstrom
  • Wiederanimpfen mit gärfähigem Substrat
  • Komplette Entleerung des Fermenters
  • Fremdbetriebsstoffe

Welche Bedingungen liegen zugrunde

  • Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE) – Fassung 2003
  • Besondere Vereinbarung zur Technischen Sach- und Ertragsausfall-Versicherung von Biogasanlagen (BV)
  • Klauseln zur Technischen Sach- und Ertragsausfall-Versicherung von Biogasanalgen
  • Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB)
  • Allgemeine Feuer-Betriebunterbrechungs-Versicherungsbedingungen (FBUB)
  • Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB)

Hier erhalten Sie alle Versicherungsbedingungen zur VHV Biogasanlagen-Versicherung.

Anhand des folgenden Beispieles, können Sie den Aufbau der Versicherung für Biogasanlagen nachvollziehen.

Biogasanlagen-Versicherung-Konzept

Mindestvoraussetzungen zur Erlangung des Versicherungsschutzes

Die folgenden Mindestvoraussetzungen müssen im Schadenfall nachgewiesen werden (sind diese nicht erfüllt, so kann der Versicherer nach Maßgabe der §§ 6 und 62 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Kündigung berechtigt und auch leistungsfrei sein):

  • Abnahmeprotokoll
    • Bei Neuanlagen müssen bei Betriebsbeginn die Abnahmeprotokolle für den Gesamtbetrieb der Biogasanlage vorliegen. Weiterhin hat der Versicherungsnehmer einen erfolgreichen Probebetrieb (Erreichen der Nennleistung) von vier Wochen nachzuweisen.
  • Gasreinigungsverfahren
    • Es müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechende Gasreinigungsverfahren angewendet werden (z.B. Entschwefelung mittels Einblasen von Luftsauerstoff).
  • Schadstoffüberwachung
    • Es sind geeignete Einrichtungen zur Überwachung von Schadstoffen (insbesondere Schwefel, Silikate, Siloxane und Ammoniak) sowie des Methangehaltes im Brenngas mit entsprechenden Abschalteinrichtungen bei Überschreitung von Grenzwerten für die Verbrennungsmotoren vorzuhalten. Bei Nicht-NawaRo-Anlagen sowie NawaRo-Anlagen, die mit Geflügelexkrementen (Hühner, Puten, Enten usw.) gespeist werden, ist ab 200 kW elektrischer Anlagennennleistung ein stationäres Gasanalysegerät nach dem neuesten Stand der Technik nachzuweisen.
  • Instandhaltung
    • Die Gesamtanlage muss einer vorbeugenden Instandhaltung unter Berücksichtigung der Herstellerempfehlungen in regelmäßigen Abständen unterzogen werden. Der Versicherungsnehmer hat gemäß den Herstellerempfehlungen Teil- und Grundüberholungen durchzuführen. Für Instandhaltungen, die der Versicherungsnehmer selbst durchführt, muss er qualifiziert sein. Sofern keine genauen Zeiten / Zeiträume bestimmt sind, gelten nachstehende Regelungen:
      • Teilüberholung nach 20.000 Bh (Austausch Zylinderköpfe, Ladeluftkühler, Hauptlager, Kolben und Laufbuchsen); für Zündstrahlmotoren 10.000 Bh.
      • Grundüberholung nach 35.000 Bh bzw. Zündstrahlmotoren nach 25.000 Bh.
Die Instandhaltungen sind zu protokollieren.
  • Motorenspezifikation
    • Für die Verbrennungsmotoren muss eine Zulassung des Motorenherstellers für den Betrieb mit Biogas vorliegen. Darüber hinaus sind eventuelle Auflagen des Herstellers für den Betrieb mit Biogas einzuhalten. Gleiches gilt für Motorenumrüster.
  • Technische Regelwerke
    • Bei der Planung, Errichtung und Betriebsführung sind alle einschlägigen Regelwerke wie VDI, IVDE Richtlinien und DIN-Normen in der jeweils neuesten Fassung zu berücksichtigen.

Biogasversicherung für Hersteller und Betreiber

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